Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Visual-Com-Podcast Ep. 89

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — Visual-Com-Podcast Ep. 89

„Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have mehr — ab Juni 2025 ist es Pflicht. Und für viele Mittelständler ist das eine böse Überraschung.”

Kai Heddergott und ich nehmen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auseinander — was es bedeutet, wen es betrifft und was jetzt zu tun ist:

  • Was das BFSG ab Juni 2025 konkret fordert
  • Wer betroffen ist — und wer ausgenommen ist
  • WCAG-Anforderungen: was technisch umgesetzt werden muss
  • B2B-Perspektive: Konfiguratoren, WebAR, Produktseiten
  • Erste Schritte: Bestandsaufnahme und Prioritäten
Was ist der Visual-Com-Podcast?

Der Live-Talk von Kai Heddergott und Gerhard Schröder zu visueller Unternehmenskommunikation — auch wenn das Thema mal ein deutsches Gesetz ist statt coole Tech. Ep. 89 ist eine der kompakteren Folgen (56 Minuten) mit klarem Praxis-Fokus.

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Worum es geht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft — und die meisten mittelständischen Unternehmen haben noch nicht gehandelt. Kai und Gerhard nehmen das Thema in Ep. 89 auseinander: Was genau steht im Gesetz, wen betrifft es, und was muss technisch umgesetzt werden?

Die kurze Version: Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen anbietet — Website mit Bestellfunktion, App, Self-Service-Terminal — muss die WCAG-2.1-AA-Richtlinien umsetzen. Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeiter und 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind im Dienstleistungsbereich weitgehend ausgenommen. Alle anderen nicht.

Für B2B-Unternehmen ist das besonders relevant, wenn sie Produktkonfiguratoren, WebAR-Anwendungen oder komplexe interaktive Inhalte betreiben — diese Bereiche sind noch weitgehend uncharted territory bei der Barrierefreiheitsdiskussion.

Der Einstieg der Folge hat einen persönlichen Touch: Kai hatte kurz vorher die Apple Vision Pro auf der Nase, was ihn auf den Gedanken brachte, wie Accessibility und XR eigentlich zusammenhängen — eine offene Frage, die im BFSG noch nicht beantwortet ist.

Kapitel

  • 0:00 — Intro: Apple Vision Pro und der Einstieg ins Thema Barrierefreiheit
  • 1:58 — Was ist das BFSG? Europäische Richtlinie, deutsches Gesetz
  • 7:35 — Wen betrifft es? Kleinstunternehmen, Mittelstand, B2B
  • 15:00 — WCAG 2.1 AA: die technischen Anforderungen konkret
  • 30:00 — B2B-Spezialfälle: Konfiguratoren, WebAR, Produktseiten
  • 45:00 — Erste Schritte: Bestandsaufnahme, Tools, Prioritäten
  • 55:45 — Abschluss

Erwähnt

Transkript (KI-bereinigt)

Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Visual.com, dem Podcast, dem LinkedIn-Live-Talk — alles mögliche auf einmal von und mit Kai Heddergott und Gerhard Schröder. Ich bin so dankbar, dass du jetzt den neuen Titel auch anmoderiert hast, weil der bei mir noch nicht so sitzt.

Ich hatte gestern ein fancy Gerät — Apple Vision Pro wieder auf der Nase, mit falschen Linsen. Das bringt mich zu einem Thema, das wir heute besprechen wollen: Barrierefreiheit. Und jetzt kommt das schöne deutsche Wort: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Wir reden darüber, warum wir der Meinung sind, dass wir mittlerweile 2025 das ernst nehmen müssen. Wir arbeiten uns langsam ran: was steckt dahinter, wen betrifft es, was muss getan werden?

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie — den European Accessibility Act — in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Websites mit Bestellfunktion, Apps, Self-Service-Terminals, E-Reader.

Das Ziel: Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten ermöglichen. Das klingt selbstverständlich. Ist es aber technisch noch lange nicht überall umgesetzt.

Wen betrifft es?

Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich — also unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz — sind weitgehend ausgenommen. Aber: Wer ein digitales Produkt herstellt oder vertreibt, fällt in der Regel unter das Gesetz. Für Mittelständler mit eigenem Webshop oder Produktkonfigurator ist das relevant.

WCAG 2.1 AA: die technischen Anforderungen

Die WCAG — Web Content Accessibility Guidelines — in Version 2.1 auf Level AA sind der Mindeststandard. Das bedeutet konkret: ausreichender Farbkontrast, Tastaturnavigation für alle Funktionen, Alternativtexte für alle informationstragenden Bilder, Untertitel für Videos, klare Sprachstruktur, Screenreader-Kompatibilität.

Für viele bestehende Websites bedeutet das Nacharbeiten. Besonders bei Bildergalerien, PDFs, interaktiven Formularen und eingebetteten Inhalten. Automatisierte Tools wie WAVE können einen Teil der Prüfung übernehmen — aber nicht alles. Eine manuelle Prüfung bleibt nötig.

B2B-Spezialfälle: Konfiguratoren und WebAR

Für B2B-Anbieter mit Produktkonfiguratoren, WebAR oder komplexen interaktiven Inhalten ist Barrierefreiheit noch weitgehend uncharted territory. Das BFSG schafft den regulatorischen Druck, sich damit zu beschäftigen — aber konkrete Lösungen für räumliche Interfaces sind noch nicht definiert.

Erste Schritte

Bestandsaufnahme zuerst: Was hat man, was ist davon betroffen? Dann priorisieren: Public-facing Website und Bestellstrecke vor internen Tools. Barrierefreiheit als Standard-Kriterium in neuen Website-Projekten aufnehmen. Und: wer jetzt nichts tut, riskiert Abmahnungen und Behördenverfahren ab Sommer 2025.

Good night and good luck.

Typische Fragen

Was ist das BFSG und wen betrifft es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen wie Websites mit Bestellfunktion, Apps und Self-Service-Terminals barrierefrei sein. Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind im Dienstleistungsbereich weitgehend ausgenommen.

Was sind die technischen Mindestanforderungen nach WCAG 2.1 AA?

Der Standard fordert ausreichenden Farbkontrast, vollständige Tastaturnavigation, Alternativtexte für alle informationstragenden Bilder, Untertitel für Videos sowie Screenreader-Kompatibilität. Für viele bestehende Websites bedeutet das Nacharbeit — besonders bei Bildergalerien, PDFs und interaktiven Formularen.

Was gilt für B2B-Anbieter mit Konfiguratoren oder WebAR?

Für B2B-Unternehmen mit Produktkonfiguratoren, WebAR-Anwendungen oder komplexen interaktiven Inhalten ist Barrierefreiheit laut dieser Folge noch weitgehend ungeklärtes Terrain. Das BFSG schafft den regulatorischen Druck, sich damit zu beschäftigen — konkrete technische Lösungen für räumliche Interfaces sind aber noch nicht definiert.

Häufige Fragen

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein — darunter Websites, Apps, E-Commerce und Self-Service-Terminals. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Wen betrifft das BFSG — auch Kleinstunternehmen?

Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich sind weitgehend ausgenommen, wenn sie weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz haben. Größere Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen die WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) umsetzen. Die Folge diskutiert konkret, was für mittelständische B2B-Unternehmen mit eigenem Webshop oder Konfigurator gilt.

Was sind die wichtigsten technischen Anforderungen des BFSG?

Zentral sind die WCAG 2.1 Level AA-Anforderungen: ausreichender Farbkontrast, Tastaturnavigation, Alternativtexte für Bilder, untertitelte Videos, klare Sprachstruktur, funktionsfähige Screenreader-Unterstützung. Für viele bestehende Websites bedeutet das Nacharbeiten — besonders bei Bildergalerien, PDFs und interaktiven Elementen. Automatisierte Tools können einen Teil der Überprüfung übernehmen, ersetzen aber keine manuelle Prüfung.

Wie hängt das BFSG mit dem Thema AR und WebAR zusammen?

Die Folge streift das Thema kurz: Kai hatte die Apple Vision Pro aufgesetzt und damit einen persönlichen Anknüpfungspunkt. XR-Anwendungen und WebAR stehen vor ähnlichen Accessibility-Fragen wie klassische Websites — wie macht man räumliche Interfaces barrierefrei? Das ist noch weitgehend ungelöstes Terrain, aber das BFSG schafft den regulatorischen Druck, sich damit zu beschäftigen.

Was passiert, wenn man das BFSG nicht umsetzt?

Verstöße können von Marktüberwachungsbehörden geahndet werden. Verbände und Verbraucherschutzorganisationen können abmahnen. Die Fristen sind real — wer jetzt nichts tut, riskiert rechtliche Probleme ab Sommer 2025. Die Folge empfiehlt, als ersten Schritt eine Bestandsaufnahme zu machen und bei bestehenden Website-Projekten Barrierefreiheit als Standard-Kriterium aufzunehmen.