Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge vom Kopfkino.
Ja, es gab eine kleine Pause.
Nichtsdestotrotz gibt es wieder spannende Gesprächspartner.
Heute sitze ich so gesehen virtuell zusammen mit Thomas Schwenke,
einem Rechtsanwalt.
Und da gibt es die übliche Antwort von Thomas,
die kenne ich seit Jahren, eigentlich von allen Rechtsanwälten,
die heißt, kommt drauf an.
Man stellt eine Frage und die genaue Auslegung rechtlicherweise
ist dann immer etwas problematisch.
Und genau über so eine Thematik reden wir heute.
Und zwar geht es um den Themenbereich Augmented Reality,
also AR-Brillen, sowas wie damals Google Glass oder jetzt die HoloLens und so weiter.
Und wie sieht es eigentlich mit dem ganzen Themenbereich Kameratechnik,
Überwachung, AR-Brille und Recht aus?
Also in dem Sinne, freut euch auch eine lustige Runde
zum Themenbereich Technologie und Recht.
Los geht’s.
Willkommen zu Kopfkino, dem Podcast zu Videomarketing,
AR-Brille und visueller Kommunikation
mit dem Geschäftsführer der K3, Gerhard Schröder.
Hallo Thomas.
Hallo Gerhard, grüß dich.
Für die Zuhörer kurze Einordnung.
Thomas und ich, wir haben uns kennengelernt.
Oh Gott, in den Vorzeiten,
also nicht Vorzeiten des Internets,
aber das muss so 2011 gewesen sein,
da gab es damals mal ein Fachbuch,
Social Media und Recht.
Erste oder zweite Auflage, ich weiß es gar nicht mehr.
Das brauchte ich beruflich und dann fängt man mal an nachzuschauen,
wer ist der Mensch?
Und so kam man dann irgendwann miteinander in Kontakt.
Und irgendwie eine Weile später hatte ich dann mal eine Frage,
da ging es in meiner Sturm-und-Drang-Phase,
das dritte Blüte des Bloggens war mir.
Da hatte ich einen Fachblog zum Themenbereich Mode und Technik
und da hatte ich mal eine Frage zu Google Glass
und an wen habe ich mich gewandt?
An Thomas.
Heute wollen wir sprechen aber nicht über Google Glass
oder vielleicht am Rande,
sondern über, ja,
wird das, was sich aus dieser Alt-Technologie
Google Glass heutzutage ergeben hat,
die aktuelle Welle im Themenbereich AR
und was das so gesehen mit Recht zu tun hat.
Thomas, magst du mal ein bisschen in zwei Sätzen sagen,
was du heutzutage eigentlich machst,
außer Fachbücherschreiben?
Ja, ich bin Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter
und Datenschutz-Sachverständiger
und berate dabei Unternehmen, Behörden,
Agenturen, Banken und viele Entwickler,
vor allem wenn sie neue, frische Ideen haben,
wie man kommunizieren kann
oder wie man Marketing betreiben kann,
fangen wir gleich das Datenschutz- und
des Social Media Marketings
und bin nebenbei Podcaster,
auch Blogger und Betreiber
und Datenschutzgenerator.
Genau, also den Podcast,
den hätten wir so nachher,
der kommt in die Shownotes
und der Datenschutzgenerator auch.
Ja, da hast du schon mal
so richtig einen guten Aufschlag gegeben.
Steigen wir doch mal vielleicht ein
in diese Thematik Datenschutz.
Ich meine jetzt,
Datenschutz-Grundverordnung ist, glaube ich,
so langsam, hat jeder davon mal gehört,
bitte nicht noch mal wieder von vorne.
Und ich glaube,
Rechtsanwälte mögen da auch langsam
nicht mehr drüber sprechen.
Ja, das kann man so sagen.
Also nach dem letzten Jahr,
also so heftig,
habe ich es noch nie erlebt,
dass ein Gesetz so viele Wellen
bei der Einführung ausgelöst hat.
Ja, ich habe das auch von einem anderen Bekannten,
der ist auch Rechtsanwalt gehört,
er sagte so,
ich will eigentlich nichts mehr damit zu tun haben.
Also die Materie finde ich immer noch großartig
und spannend.
Ich habe sehr viel Spaß am Datenschutz,
aber sagen wir mal so,
dieses täglich abarbeiten,
Anliegen von Verfahrensbezeichnissen
und so weiter,
das wiederholt sich nach einer Zeit
und dann möchte man doch irgendwie
unterhaltsamere Dinge haben.
Na gut, dann kommen wir doch mal
zu dem Ausblick,
was auch als nächstes
vielleicht auf uns zukommt.
E-Privacy.
Ja.
Das kommt jetzt ja irgendwie
oder jetzt ist ja schon,
die Aufnahme ist im Januar,
das heißt,
ist das nicht jetzt auch schon irgendwie aktiv
oder kommt das jetzt nicht um die Ec